Aktionen

  • KVP zurückziehen

     
     Sie können einen KVP zurückziehen, wenn er z.B. von zwei verschiedenen Einmeldern doppelt erstellt wurde oder es bereits eine Lösung zu dem Problem gab, das noch nicht bekannt war. Um einen KVP zurückzuziehen, markieren Sie ihn aus der Liste und wählen Sie den entsprechenden Button. Wenn Sie die an dem KVP beteiligten über den Vorgang informieren wollen, klicken Sie die Checkbox „Verständigen per E-Mail“ an. Zusätzlich können Sie einen Grund im Textfeld angeben, warum Sie den KVP zurückziehen.
  • RPZ erfassen und berechnen

     
     Sie könne für jeden KVP - so aktiviert und definiert die Risikoprioritätszahl erfassen und definieren. Erfasst werden kann die Zahl von einem Risikomanager oder einem Team von Spezialisten. Das Berechnen und Evaluieren der Risikoprioritätszahl (RPZ) läuft parallel zum KVP und ist nicht direkt in den Prozess des KVP eingebunden, um nicht die Abhandlung zu verlangsamen, falls der Risikomanager nicht oder nur sporadisch verfügbar ist.

    Weiterführende Links:
    KVP.Einstellungen - Risikoprioritätszahl
     
     
  • KVP abschließen

     
    Wenn alle Maßnahmen umgesetzt sind, dann ist der KVP abzuschließen. Alternativ könne Sie über die Servereinstellungen definieren, dass der KVP automatisch abgeschlossen wird, wenn alle Maßnahmen behandelt wurden. In der oberen Übersicht sehen Sie noch mal alle Maßnahmen um KVP und deren Status. Alle agierenden Personen können wieder per Mail verständigt werden, dass der KVP abgeschlossen wurde. Des weiteren haben Sie Möglichkeit noch die RPZ zu evaluieren bzw. zu prüfen, welches Ergebnis und welche Verbesserung der Risikomanager dem KVP zuordnet. Bitte beachten Sie, dass der KVP auch abgeschlossen werden kann, wenn noch nicht alle Maßnahmen umgesetzt wurden. Das aus dem Grund, damit Maßnahmen, die eine längere Planung und Umsetzung in Anspruch nehmen, wie z.B. bauliche Maßnahmen den Abschluss eines KVPs mit mehreren Maßnahmen nicht behindert. Wir empfehlen in solch einen Fall, den KVP abzuschließen und für die bauliche Maßnahme einen Folge-KVP zu generieren.