KVP weiterleiten

 
Mit der Funktion "Weiterleiten" können Sie den KVP an einen andern Q- Beauftragten weiterleiten, wenn dieser fälschlicherweise Ihnen zugeordnet wurde, oder Sie sich aus einem anderen Grund nicht verantwortlich fühlen. Geben Sie einfach den neuen Q-Beauftragten an und klicken Sie auf die Option "Verständigen mit E-Mail" wenn Sie den neuen Q-Beauftragten informieren wollen. Bestätigen Sie mit "Weiterleiten". Wenn Sie die Mailoption aktivert haben, erscheint ein weiteres Fenster in dem Sie noch definieren können, an wen aller die Verständigung gesendet werden soll. Sie können auch noch einen kurzen zusätzlichen Mailtext angeben, in dem Sie erläutern können, warum Sie den KVP weiterleiten.

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